Fördermittel für die Hausfinanzierung erhalten Bauherren aus mehreren staatlichen Töpfen, die Kirchen fördern übrigens auch. Im Wesentlichen lassen sich die staatlichen Förderungen nach den bundesweiten Förderprogrammen wie den KfW-Darlehen, der Riester- und der BAfA-Förderung sowie den regionalen Förderprogrammen unterscheiden.
KfW-Programme
Das wichtigste KfW-Programm ist der zinsgünstige Kredit über 50.000 Euro pro Vorhaben mit der Programm-Nummer 124. Doch es gibt weitere Programme beispielsweise für das energieeffiziente Bauen und Sanieren (Programm 153), für den Einsatz von Photovoltaik oder für einen alters-/behindertengerechten Umbau.
Wichtig zu wissen: Alle KfW-Programme lassen sich sowohl untereinander als auch mit anderen Programmen kombinieren.
Einige Bauherren staunen darüber, was wohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit ihrem Hausbau zu tun haben könnte, doch das gehört traditionell zum Aufgabenbereich der weltweit größten nationalen Förderbank. Seit ihrer Gründung im Jahr 1948 vergibt sie günstige Darlehen und Zuschüsse für Unternehmen und Privatpersonen, die zum Wirtschaftswunder Deutschland beigetragen haben und nach wie vor beitragen.
Die KfW-Darlehen werden stets von der finanzierenden Bank Ihres Bauvorhabens beantragt und durchgeleitet. Diese Bank stellt für Sie den Antrag, zahlt den Kredit aus und nimmt Ihre Tilgung entgegen. Die KfW bürgt für einen möglichen Kreditausfall bis zu 80 % gegenüber Ihrer Bank und erstattet dieser die Zinsdifferenz, denn die KfW-Darlehen sind extrem günstig – darin besteht im Wesentlichen die Förderung. So kostet ein Darlehen des Programms 124 im Februar 2017 nur 0,75 % Zinsen. Diesen Zinssatz passt die KfW halbjährlich an die Marktentwicklung an. Vorteile der KfW-Förderung sind unter anderem:
- extrem günstige Zinsen
- Zinsbindungsfrist bis zu 20 Jahre
- Tilgungszuschüsse
- anfängliche Tilgungsfreiheit
Die Tilgungszuschüsse bei einigen Programmen können sogar zu einem negativen Zinssatz führen. Die KfW verschenkt damit Geld in fünfstelliger Größenordnung pro Bauvorhaben.
Weitere bundesweite Fördermittel
Die Förderungen durch das BAfA (Bundesamt für Wirtschaft-und Ausfuhrkontrolle) und den Wohn-Riester bieten weitere Möglichkeiten auf Bundesebene. Diese Fördermittel sind an bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, sie bieten in bestimmten Fällen mehr oder weniger große Einsparmöglichkeiten beziehungsweise erleichtern die Baufinanzierung.
Der Wohn-Riester löste ab 2008 die 2006 abgeschaffte Eigenheimzulage ab, er ist eine Variante der Riester-Förderung zur Altersvorsorge. Die Riester-Förderung erhalten nur gesetzlich Rentenversicherte, ihr Maximum wird erreicht, wenn diese jährlich vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Im Einzelnen fördert der Staat
- 154 Euro pro Erwachsenem,
- 185 Euro pro Kind mit Geburtsjahr bis 2007 und
- 300 Euro pro Kind mit Geburtsjahr ab 2008.
Hinzu kommen Steuervergünstigungen für die Riester-Sparanlage bis 2.100 Euro pro Jahr. Der Wohn-Riester entsteht oft aus einem früher abgeschlossenen Riester-Vertrag, wenn sich jemand entschließt, nun ein Haus oder eine Wohnung zu bauen, zu kaufen oder zu modernisieren. Das bisher angesparte Riester-Guthaben wäre dann Eigenkapital für den Hauskredit. Die Voraussetzung ist immer, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Die kommenden Spar- und Förderbeiträge der Riester-Förderung fließen dann die Immobilienfinanzierung.
Die Riester-Förderung wird in der Sparphase nicht versteuert, allerdings unterliegt sie mit Erreichen des Rentenalters wie jede Rente der üblichen Besteuerung. Hierfür gibt es die Möglichkeit, die Steuerlast auf einmal oder bis zum 85. Lebensjahr zu tilgen. Bei der Einmalbesteuerung gewährt der Staat einen Rabatt. Auch die BAfA-Förderung mit ihrem Marktanreizprogramm ist interessant, sie richtet sich an Eigenheimbesitzer, welche ihre Heizung künftig mit erneuerbaren Energien betreiben. Das können
- thermische Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung,
- Wärmepumpen für die Zentralheizung und
- Biomasse-Zentralheizungen
sein. Die Höhe Förderung hängt im Einzelfall von der Anlage ab. Das BAfA-Programm wird gelegentlich angepasst (im Gegensatz zur Riester-Förderung, die im Eigenheimrentengesetz steht), daher wollen wir hier auf allzu konkrete Zahlen verzichten. Zuletzt (Stand: Anfang 2017) gab es beispielsweise für 40 €/kW für eine elektrische Wärmepumpe (mindestens 1.300 Euro) und 140 €/m² Kollektorfläche einer thermischen Solaranlage (mindestens 2.000 Euro).
Regionale Fördermittel
Die Bundesländer vergeben über ihre eigenen Förderbanken (die mit der KfW vergleichbar sind) regionale Fördermittel für die Hausfinanzierung. Auch einzelne Kommunen legen solche Förderungen auf. Häufig sind das wiederum zinsgünstige Darlehen, die anders strukturiert sind als der KfW-Kredit. Unter anderem spielen Einkommensgrenzen der Bauherren eine Rolle. Grundsätzlich können Kommunen und Länder die Fördergelder nur nach ihrer individuellen Haushaltslage vergeben. Auch hier wollen wir daher auf aktuelle Zahlen verzichten, jedoch lohnt sich die Nachfrage nach solchen Förderungen immer.