Ein Hauskredit trotz befristetem Arbeitsvertrag ist nicht einfach zu erhalten, in manchen Fällen haben hartnäckige Antragsteller aber Glück. Wichtig zu wissen: Banken bewerten diesen Hintergrund – ebenso wie etwa die Selbstständigkeit – durchaus unterschiedlich. Wer also einen Hauskredit trotz befristetem Arbeitsvertrag aufnehmen möchte, darf sich keinesweg durch anfängliche Misserfolge und Absagen entmutigen lassen.
Schwierigkeiten beim Hauskredit durch den befristeten Arbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverträge sind oft üblich, betroffen sind durchaus hochkarätige Berufsgruppen. So erhalten etwa Hochschuldozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter mit einem an sich hohen Gehalt immer wieder nur befristete Arbeitsverträge, weil sich die Hochschule nicht anders verhalten kann – sie muss alljährlich neu ihre Finanzierung aushandeln und kann daher aus rein juristischen Gründen ihre exzellenten Angestellten nur befristet beschäftigen. Oft werden die Verträge Jahr für Jahr verlängert, was rechtlich umstritten ist, jedoch von den betroffenen Mitarbeitern oft stillschweigend akzeptiert wird.
Auch in anderen Branchen werden neuen Mitarbeitern zunächst von den Arbeitgebern befristete Arbeitsverträge angeboten. Das hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend ausgewachsen, den viele Baufinanzierer noch nicht vollständig registriert haben – sie lehnen vielfach pauschal einen Hauskredit mit befristetem Arbeitsvertrag ab.
Bei Ärzten oder Hochschulprofessoren gibt es zwar Ausnahmen, für die meisten anderen Berufsgruppen jedoch nicht. Das muss auch nicht verwundern: Die Banken und Sparkassen können sich ihrerseits kaum anders verhalten, wenn es um eine Arbeitsvertragsbefristung geht. Immerhin möchten sie nicht ein Haus nach einem Jahr schon wieder zwangsversteigern, weil der Besitzer seinen Kredit nicht mehr bedienen kann. Selbst die Förderung durch die KfW oder einzelne Bundesländer wird vielfach bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht gewährt, selbst wenn ein Antragsteller ansonsten alle Voraussetzungen erfüllt.
So erhalten Sie einen Hauskredit mit befristetem Arbeitsvertrag!
Es gibt mehrere Szenarien, in denen die Bewilligung unter solchen Voraussetzungen doch erhältlich ist. Vorab sei nochmals darauf verwiesen: Einzelne Banken behandeln dieses Thema jeweils individuell. Das bedeutet: Wenn Sie von einem Geldinstitut abgelehnt wurden, können Sie sich an ein anderes wenden, selbst oder gerade wenn die erste Ablehnung von Ihrer Hausbank kam. Spezialisierte Finanzierungsspezialisten können fast immer helfen, einen Hauskredit mit befristetem Arbeitsvertrag zu erhalten – wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die folgenden Möglichkeiten:
- Ihr Arbeitsvertrag wurde bereits einmal verlängert. Das vergrößert auf jeden Fall Kreis der Banken, welche eine Finanzierung übernehmen würden.
- Sie sind nicht in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.
- Sie beantragen den Hauskredit als Paar, Ihr(e) Partner(in) verfügt über ein ausreichendes Einkommen aus einer unbefristeten Beschäftigung. Zu beachten ist hierbei Folgendes: Das Einkommen aus dem befristeten Arbeitsvertrag wird von der Bank ebenfalls für die mögliche Kredittilgung berücksichtigt. Die Bank glaubt also nicht von vornherein, dass Sie nächstes Jahr keine Beschäftigung mehr haben. Sie kann nur nicht Ihren befristeten Arbeitsvertrag als alleinige Geschäftsgrundlage verwenden. Diese Konstellation ist das häufigste Szenario, bei dem eine Hausfinanzierung trotz befristetem Arbeitsvertrag gelingt.
- Sie bringen einen guten Bürgen bei.
- Sie können sonstige Sicherheiten vorweisen. Hierbei ist alles möglich, selbst Wertsachen, wenn es nur hohe Werte sind, die sich gut liquidieren lassen. Ein Wertpapierdepot oder Bargeld auf Sparkonten werden am günstigsten bewertet.
- Sie haben sehr viel Eigenkapital und/oder können sehr viel Eigenleistung erbringen.
- Es gibt einen für die Bank günstigen (kurzen) Beleihungsauslauf.
Lassen Sie sich also beim Antrag auf einen Hauskredit trotz befristetem Arbeitsvertrag nicht entmutigen, sondern entsprechend beraten.